Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter sowie einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Hierzu gehören beispielsweise Probleme im Hinblick auf die Ausübung von Sonder- und Gemeinschaftseigentumsrechten, Streitfragen über Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, Fragen der Zulässigkeit baulicher Maßnahmen und vieles mehr.